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Rheinland-Pfalz lockert Friedhofszwang:
Urne darf künftig zuhause aufbewahrt werden
Mit dem neuen Bestattungsgesetz, das im Herbst 2025 in Kraft getreten ist, schafft Rheinland-Pfalz mehr Freiraum für individuelle Bestattungsformen. Erstmals ist es unter klar definierten Voraussetzungen erlaubt, die Urne eines Verstorbenen im privaten Haushalt aufzubewahren.
Voraussetzung ist eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen zu Lebzeiten sowie der letzte Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Die Aufbewahrung ist ausschließlich bei benannten Angehörigen zulässig. Ohne entsprechende Willenserklärung bleibt die Beisetzung auf einem Friedhof weiterhin verpflichtend.
Mit der Reform modernisiert das Land sein über Jahrzehnte geltendes Bestattungsrecht und reagiert auf den gesellschaftlichen Wandel sowie den Wunsch nach mehr Selbstbestimmung über den Tod hinaus.
Sie möchten die Urne auch in einem anderen Bundesland zuhause verwahren?
Rufen Sie uns gerne jederzeit an. Unsere Trauerhelfer informieren Sie über die Möglichkeiten.
Wussten Sie schon?
80% der begleiteten Familien wünschen sich eine Bestattung im Zusammenhang mit einer Feuerbestattung. Der restliche Teil, also 20%, richtet sich eher auf eine Erdbestattung.
80%
FEUERBESTATTUNG
20%
ERDBESTATTUNG

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